Allgemeine Informationen
Informationen über LEGATO
Mit diesem Inhalt informieren wir Sie über die LEGATO Vermögensmanagement AG (nachfolgend LEGATO genannt). Sie erhalten diese Unterlagen bei Unterzeichnung des Vertrages und finden die aktuelle Version auf unserer Website legato.ch/de/ueber-uns.
Die Unterlagen erfüllen zusammen mit dem Vertrag die Informationspflichten gemäss Finanzdienstleistungsgesetz und sollen Ihnen einen Überblick über die Finanzdienstleistungen der LEGATO verschaffen. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.
Name und Adresse
LEGATO Vermögensmanagement AG, Thunstrasse 78, Postfach, 3000 Bern 16, +41 31 959 11 11 , info@legato.ch, legato.ch, MwSt-Nr. CHE-113.737.027
Tätigkeitsfeld und Aufsicht
Die LEGATO hat Sitz in 3006 Bern. Die LEGATO erbringt für ihre KUNDEN Dienstleistungen der Vermögenskonzeption, Vermögensverwaltung, Anlageberatung und des Family Office.
Die LEGATO ist als Vermögensverwalterin tätig und gilt daher als Finanzintermediärin im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GwG). Als bewilligte Verwalterin von Kollektivvermögen wird sie durch die FINMA beaufsichtigt.
Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, +41 31 327 91 00 , info@finma.ch, finma.ch
Ombudsstelle
Für unsere KUNDEN besteht die Möglichkeit, bei Auseinandersetzungen mit LEGATO ein Vermittlungsverfahren von der Ombudsstelle OFS zu verlangen.
OFS (Ombud Finanzen Schweiz), Rue du Conseil Général 10, 1205 Genf, +41 22 808 04 51 , contact@ombudfinance.ch, ombudfinance.ch
Die LEGATO verwaltet – vorbehältlich anderslautender Vereinbarungen – Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind, gestützt auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht. Sie schliesst mit ihren KUNDEN einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag oder Anlageberatungsvertrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse der LEGATO sowie die Rechte des KUNDEN regelt.
Beschreibung der Dienstleistung
Die LEGATO erbringt ihre Dienstleistungen in der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen. Die LEGATO empfiehlt den KUNDEN auf Anfrage für die Hinterlegung der Vermögenswert des KUNDEN Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Dabei wird auch der Umfang des Kundenvermögens und seine Relation zum Gesamtvolumen des von der LEGATO verwalteten Vermögens berücksichtigt.
Informationen zu Art und Umfang der Risikoaufklärung
Die LEGATO klärt den KUNDEN unaufgefordert über die mit den zu erbringenden Dienstleistungen generell verbundenen Risiken auf, die über die üblichen, mit dem Kauf, Verkauf und Halten von Effekten (Wertschriften) verbundenen, hinausgehen („besondere Risiken“). Will der KUNDE auch über die nicht besonderen Risiken aus der Tätigkeit der LEGATO aufgeklärt werden, so muss er dies ausdrücklich verlangen. Die Risikoaufklärung erfolgt durch die Abgabe von Merkblättern und Broschüren. Will der KUNDE individuell über die Risiken aufgeklärt werden, die mit den von LEGATO für ihn zu erbringenden Dienstleistungen verbunden sind, so kann er dies ebenfalls jederzeit verlangen. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE, die in den abgegebenen Merkblättern oder Broschüren dargestellten Risiken nicht versteht.
Es ist der LEGATO wichtig, den Gesamtvermögensverhältnissen ihrer KUNDEN angemessene Dienstleistungen zu erbringen. Dies setzt voraus, dass die Vermögensverhältnisse auch umfassend bekannt gegeben werden. Wünscht ein KUNDE nicht, seine Verhältnisse umfassend offenzulegen, kann LEGATO auch nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Strategien und individuellen Anlagen den Gesamtverhältnissen eines KUNDEN angemessen sind.
Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen, insbesondere hinsichtlich einseitiger Anlagen, unangemessenem Gesamtmix von Investitionen etc. Die Risiken sind für LEGATO mangels entsprechender Information nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar.
Wir verweisen auf die Broschüre Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Berücksichtigtes Marktangebot
Die LEGATO hat keine eigenen Finanzinstrumente und bietet daher nur fremde Finanzinstrumente an. Unsere KUNDEN können Transaktionen in allen frei handelbaren und durch unsere Partnerbanken abwickelbaren Finanzinstrumente tätigen.
Information über Honorar und Abgeltung
Die Honorierung der LEGATO für ihre Leistungen besteht ausschliesslich aus dem von ihren KUNDEN bezahlten Honorar. Die LEGATO setzt sich ein, die Dienstleistungen von Banken, Fondsgesellschaften und Emittenten für ihre KUNDEN zu möglichst günstigen Konditionen zu vermitteln. Die LEGATO verzichtet konsequent und gänzlich auf die Entgegennahme von Retrozessionen aus Anlagegeschäften.
Aufklärung über die Rechenschaftsablage
Die LEGATO legt ihren KUNDEN ausschliesslich aufgrund der Bankbelege Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. In den Belegen und Auszügen der Depotbank wird das Honorar der LEGATO als Bezug und nicht als Kosten der Vermögensverwaltung ausgewiesen. Eine in Prozentpunkten ausgedrückte Performance wird damit geringfügig besser ausgewiesen als die effektive Performance nach Kosten.
Richtlinien für die Ausübung der Vermögensverwaltung
Für die Ausführung der Verwaltungsaufträge sind für die LEGATO die Richtlinien für Vermögensverwaltungsaufträge der Schweizerischen Bankiervereinigung massgebend.
Bern, im August 2023